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Platzordnung

Flugplatzbetriebsordnung

  • Aufenthalts- und Lagerräumlichkeiten), insbesondere das Fliegen mit Flugmodellen, ist nur Mitgliedern der Sektion Modellflug der Sportunion Waidhofen an der Thaya gestattet. Vereinsfremde dürfen dies nur mit Zustimmung eines Mitgliedes der Sektionsleitung, dem sie den Bestand einer Das Benutzen des Modellflugplatzes (Start- und Landefläche samt dazugehörigen Luftfahrthaftpflicht-Versicherung nachzuweisen und den gütigen Gästetarif bezahlt haben. Bei Benutzung des Modellflugplatzes ist darauf zu achten, dass die Benutzung durch andere Mitglieder möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  • Das Betreten des gesamten Modellflugplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Flugbetrieb darf nur nördlich der Piste durchgeführt werden. Das Überfliegen des Clubhauses, Parkplatzes sowie des Vorbereitungs- und Zuschauerraumes ist verboten. Ausnahme: Seglerschlepp und Thermikflüge in ausreichender Höhe.
  • Befinden sich Passanten auf den Wegen nördlich der Piste und zum Clubhaus, so ist das Flugvorhaben so zu gestalten, dass keinerlei Gefährdung besteht.
  • Grundsätzlich soll sich nur ein Flugmodell im Luftraum befinden. Ausnahme: Vorherige Absprache zwischen den Piloten.
  • Das Fliegen ohne wirksamen Schalldämpfer (ausgenommen Elektroflugmodelle) sowie mit Modellen, die die zulässige Lärmgrenze überschreiten, ist ausnahmslos verboten.
  • Jede Landung ist durch lauten Zuruf: "Achtung, Landung!" anzukündigen. Danach darf die Piste von anderen Piloten nicht mehr betreten werden, bis die angekündigte Landung erfolgt ist.
  • Vor jedem Flug ist eine technische Funktionskontrolle des Flugmodells und dessen Fernsteuerung durchzuführen.
  • Jede Sachbeschädigung (Clubanlage, Flurschaden) ist unverzüglich dem Sektionsleiter oder einem Mitglied der Sektionsleitung zu melden.
  • Sämtliche Verunreinigungen am Clubgelände oder einer Absturzstelle müssen vom Verursacher beseitigt werden.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf der vorgesehenen Abstellfläche (hinter den Starttischen) geparkt werden.
  • Das Befahren der Piste und der kurzgeschnittenen Rasenflächen mit Kraftfahrzeugen ist ausnahmslos verboten.
  • Die Clubräumlichkeiten sind stets sauber zu halten. Abfälle sind zu entsorgen (Mülltrennung, verwendetes Geschirr selbständig abräumen, Geschirr am Tag der Verwendung abwaschen!).
  • Das Abstellen von Flugmodellen, Teilen davon und/oder dazugehöriger Ausrüstung erfolgt auf eigenes Risiko und ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen (Hangar) und nur nach Entrichtung der aktuell geltenden Hangarierungsgebühr gestattet. Kurzfristige Arbeiten am Modell sind auch in den Clubräumen gestattet (z.B.: Einstellarbeiten). Dabei ist sorgsam auf die Einrichtung größte Reinlichkeit zu achten.
  • Das Laden und Entladen der Betriebsakkus (Lipo-Akkus) darf in Clubgebäuden nur unter unmittelbarer Aufsicht (im Raum anwesend) einer fachkundigen Person erfolgen. Bei Lade- und Entladevorgängen im Freien ist die Aufsicht durch eine sachkundige Person am Platz erforderlich.
  • Eine unbeaufsichtigte Lagerung von Antriebsakkus in Clubräumen ist aus Sicherheitsgründen vorerst nicht gestattet.

Die Flugplatzordnung ist aus vereins- und sicherheitstechnischen Gründen für jeden Benutzer des Modellflugplatzes bindend vorgeschrieben und dient einem gefahrlosen Modellflugbetrieb sowie dem Wohl der Mitglieder und deren Gäste.